1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 10.2 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Die Fraktion der CDU beantragt:
In Anlage 2 „Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen“ wird das Höchstalter für die Ermäßigung von 15 Jahre auf 17 Jahre angehoben.
Das Alter der Gruppen ohne Ermäßigung ist entsprechend auf 18 Jahre anzuheben.