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Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung des §12 (2) wie folgt:
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat rechtzeitig und vollständig vor Ablauf eines Geschäftsjahres, den Wirtschaftsplan für das folgende Geschäftsjahr vorzulegen.