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Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt in § 11 Abs. 1c folgenden Inhalt einzufügen:
Die Mitglieder der Geschäftsführung werden durch Gesellschafterbeschluss oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss gem. § 8 Abs. dieser Satzung ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat bestellt und/oder abberufen.