|
|
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt § 10 (4) wie folgt zu ergänzen:
Die Gesellschafterversammlung kann Beschlüsse des Aufsichtsrates einstimmig bei Anwesenheit aller Mitglieder aufheben. Die abschließende Entscheidung wird in diesen Fällen der Stadtvertretung übertragen.