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Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt:
Die Regelungen in §9 (3) wird der Satz „Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Stadt Anklam hat das Recht an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen.“ gestrichen und durch folgenden Satz ergänzt:
Der Bürgermeister der Hansestadt Anklam ist zu den Sitzungen des Aufsichtsrates einzuladen. Ihm ist auf Verlangen jederzeit ein Rederecht zu gewähren (§73 Abs. 1 Nr. 6 KV M-V).