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Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt in §11 (1) d folgenden Inhalt einzufügen:
Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat vertreten.