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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (Anlage).
2. Die Gesellschafterversammlung wird beauftragt, die Neufassung des Gesellschaftsvertrages
der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam unverzüglich zur notariellen
Beurkundung zu geben.
3. Die Geschäftsleitung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam wird
angewiesen, nach Beurkundung die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beim
zuständigen Handelsregistergericht eintragen zu lassen.
Sachdarstellung:
Die Neufassung des veralteten und in Teilen nicht mehr den aktuellen Rechtsgrundlagen
entsprechenden Gesellschaftsvertrages war seit langem notwendig.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages wird zur Sitzung der Stadtvertretung durch einen
Vertreter der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei kurz in den wesentlichen Änderungen
vorgestellt. Fragen der Stadtvertreter werden sach- und fachgerecht beantwortet.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages dient unter anderem dazu,
- langfristig eine geordnete Aufgabenverteilungen zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung abgrenzend zu regeln,
- rechtliche Rahmenbedingungen in Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften, hier
insbesondere auch mit der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
zu bringen,
- auf diese Weise das Beteiligungsmanagement verbunden mit Kontrolle, Aufsicht und
Controlling für das Unternehmen wesentlich zu verbessern,
- klare Regelungen für die jährliche Auskehrung von Zinsen für das durch die Stadt
eingebrachte Eigenkapital und die künftige Gewinnverwendung zu treffen,
- die zwingend notwendige Einführung eines Vier-Augen-Prinzips für einen Großteil der
Geschäftsvorgänge, die damit mehr Transparenz und Sicherheit für das Unternehmen bieten,
festzulegen.
Die Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung am 22.09.2016 einstimmig dem Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrages (1) zugestimmt und zur Vorlage an die Stadtvertretung vorgesehen.
Die Vorlage 2016/BM/066 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 17.10.2016 beraten.
Die dort abgegebenen Hinweise und Empfehlungen zur Änderung wurden von den Gesellschaftern, unter rechtlicher Beratung, am 01.11.2016 geprüft.
Der daraus entstandene Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrages (2), wurde von den Gesellschaftern erneut zur Beratung im Finanzausschuss, Sitzung am 14.11.2016 eingereicht und weiterführend für den Beschluss durch die Stadtvertretung vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Honorarkosten Rechtsanwaltskanzlei
- Notarkosten
- ggf. Kosten für Änderung des Handelsregistereintrags
Anlagen:
- Gesellschaftsvertrag der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (2)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-11-01_Neufassung Gesellschaftervertrag der GWA (2) (159 KB) |