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Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung zu §9 (6) wie folgt:
Der Aufsichtsrat ist außerdem einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gefordert wird. Der Geschäftsführer ist verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen und alle Auskünfte zu erteilen. Die Sitzungen finden regelmäßig am Sitz der Gesellschaft statt.