Drucksache - 2016/RPA/004  

Betreff: Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1.
2. Norbert Gehrke Fraktionsvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Information
28.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.

 

 


Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahres­abschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2012 vom 16.11.2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungs-prüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem ab-schließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich sind, dass sie der diesbezüglichen Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2016 beschlossen, der Ge­meindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städte-bauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2012  zu empfehlen.