Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.12.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:48 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
2016/FB2/035 Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Dr. Detlef Butzke | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt gegenüber dem Finanzamt Greifswald die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben.
Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt. Das heißt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts weiterhin nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |