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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Abberufung der Stellvertreterin des Bürgervor-stehers, Frau Monika Hauptmann, gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wegen des eingetretenen Vertrauens-verlustes.
Sachdarstellung:
Siehe Sachdarstellung zur Beschlussvorlage zur Abberufung des Bürgervorstehers.
Durch ihre Mitwirkung und die Unterstützung des Bürgervorstehers in dieser Sache ist auch Frau Hauptmann in ihrer Funktion als Stellvertreterin und Mitglied des Präsidiums nicht mehr vertrauenswürdig und damit untragbar.
Finanzielle Auswirkungen: Keine