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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Fassung.
Sachdarstellung:
Im Zuge der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Verfügungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Haushalts-satzung ist eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren zur Stabilisierung der Haushaltslage der Hansestadt Anklam unumgänglich.
Aus diesem Grund sowie der jährlich gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten ist es zwingend erforderlich, die Gebühren für die Nutzung der städtischen Einrichtungen neu zu kalkulieren und anzupassen.
In der 1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie wurde der Anwendungsbereich um die Beratungs-räume der Rathäuser erweitert, für jede Schule ein Durchschnittsklassenraum ermittelt und die Nutzungsbestimmungen konkreter erfasst.
In der Entgeltordnung wurden die Nutzflächen und die Gesamtkosten der jeweiligen Objekte ermittelt und auf Nutzungsstunden aufgeschlüsselt.
Entgegen der bisherigen Nutzungsentgeltrichtlinie sind jetzt die Benutzungsentgelte für Kindergruppen kalkuliert, wobei für Kindergruppen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine 50%ige Ermäßigung der Nutzungsgebühr berücksichtigt wird.
Beispielgebend war erneut der Vergleich und Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden, in deren Gebührenordnungen ebenfalls Kindergruppen eine Nutzungsgebühr zahlen.
Die Kalkulation der Gebühren für die städtischen Einrichtungen basiert auf einer 5Tage-Woche, Ausnahme bilden die Sporthallen, welche auf Grund des Bedarfes mit einer 7Tage-Woche kalkuliert sind.
Derzeit wird die Großsporthalle am Stadtwald zu ca. 60%, die Turnhalle Südstadt zu ca. 52% ausgelastet. Freie Kapazitäten liegen in der Vermietung am Wochenende. Die Verwaltung ist derzeit bemüht, die Hallen nicht nur an Vereine zu vermieten, sondern auch das Interesse für den Familiensport zu wecken.
Mit Beschluss der geänderten Entgeltordnung ist zu erwarten, dass sich die Ertragssituation und der Kostendeckungsgrad bei der Nutzung der städtischen Einrichtungen erheblich verbessern werden, was der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung trägt. Eine hundertprozentige Kostendeckung kann auf Grund der derzeitigen Auslastung sowie der Ermäßigungsregelungen nicht erreicht werden. Mittelfristiges Ziel ist die Erhöhung der Auslastung auf 70%.
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüberstellung der alten und neuen Erträge für die städtische Sporthallennutzung:
Pos. | Nutzer | Einnahmen 2015 | Einnahmen 2017 | Differenz |
1 | Erwachsenen - Gruppen | 11.000 EUR | 28.700 EUR | + 17.700 EUR |
2 | Kinder - Gruppen | 0 EUR | 11.500 EUR | + 11.500 EUR |
3 | Schulen intern | 22.000 EUR | 16.700 EUR | - 5.300 EUR |
4 | Schulen extern | 700 EUR | 500 EUR | -200 EUR |
Effektiver Erlös aus den Positionen 1, 2 und 4 | 11.700 EUR | 40.700 EUR | + 29.000 EUR | |
Anlagen:
Anlage 1 – 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und
Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam
Anlage 2 – Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen
Anlage 3 – Kostenkalkulation
Anlage 4 – Vergleich Entgeltordnung 2009, Verwaltungsrichtlinie 2012 bestehend und 2017 neu
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