Drucksache - 2016/FB1/112  

Betreff: 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Stoll, Kerstin
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
28.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
29.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Verwaltungsrichtlinie Text  
Anlage 2 Verwaltungsrichtlinie Entgelt  
Anlage 3 Verwaltungsrichtlinie Kalkulation  
Anlage 4 Verwaltungsrichtlinie Gebühren alt und neu  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Fassung. 

 


Sachdarstellung:

 

Im Zuge der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Verfügungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Haushalts-satzung ist eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren zur Stabilisierung der Haushaltslage der Hansestadt Anklam unumgänglich.

 

Aus diesem Grund sowie der jährlich gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten ist es zwingend erforderlich, die Gebühren für die Nutzung der städtischen Einrichtungen neu zu kalkulieren und anzupassen.

 

In der 1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie wurde der Anwendungsbereich um die Beratungs-räume der Rathäuser erweitert, für jede Schule ein Durchschnittsklassenraum ermittelt und die Nutzungsbestimmungen konkreter erfasst.

In der Entgeltordnung wurden die Nutzflächen und die Gesamtkosten der jeweiligen Objekte ermittelt und auf Nutzungsstunden aufgeschlüsselt.

 

Entgegen der bisherigen Nutzungsentgeltrichtlinie sind jetzt die Benutzungsentgelte für Kindergruppen kalkuliert, wobei für Kindergruppen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine 50%ige Ermäßigung der Nutzungsgebühr berücksichtigt wird.

Beispielgebend war erneut der Vergleich und Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden, in deren Gebührenordnungen ebenfalls Kindergruppen eine Nutzungsgebühr zahlen.

 

Die Kalkulation der Gebühren für die städtischen Einrichtungen basiert auf einer 5Tage-Woche, Ausnahme bilden die Sporthallen, welche auf Grund des Bedarfes mit einer 7Tage-Woche kalkuliert sind.

 

Derzeit wird die Großsporthalle am Stadtwald zu ca. 60%, die Turnhalle Südstadt zu ca. 52% ausgelastet. Freie Kapazitäten liegen in der Vermietung am Wochenende. Die Verwaltung ist derzeit bemüht, die Hallen nicht nur an Vereine zu vermieten, sondern auch das Interesse für den Familiensport zu wecken.

 

Mit Beschluss der geänderten Entgeltordnung ist zu erwarten, dass sich die Ertragssituation und der Kostendeckungsgrad bei der Nutzung der städtischen Einrichtungen erheblich verbessern werden, was der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung trägt. Eine hundertprozentige Kostendeckung kann auf Grund der derzeitigen Auslastung sowie der Ermäßigungsregelungen nicht erreicht werden. Mittelfristiges Ziel ist die Erhöhung der Auslastung auf 70%.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gegenüberstellung der alten und neuen Erträge für die städtische Sporthallennutzung:

 

Pos.

Nutzer

Einnahmen 2015

Einnahmen 2017

Differenz

1

Erwachsenen - Gruppen

11.000 EUR

28.700 EUR

+ 17.700 EUR

2

Kinder - Gruppen

0 EUR

11.500 EUR

+ 11.500 EUR

3

Schulen intern

22.000 EUR

16.700 EUR

- 5.300 EUR

4

Schulen extern

700 EUR

500 EUR

-200 EUR

Effektiver Erlös aus den Positionen 1, 2 und 4

11.700 EUR

40.700 EUR

+ 29.000 EUR

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und  

                   Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam

Anlage 2 – Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen

Anlage 3 – Kostenkalkulation

Anlage 4 – Vergleich Entgeltordnung 2009, Verwaltungsrichtlinie 2012 bestehend und 2017 neu

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verwaltungsrichtlinie Text (254 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verwaltungsrichtlinie Entgelt (105 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Verwaltungsrichtlinie Kalkulation (4406 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Verwaltungsrichtlinie Gebühren alt und neu (110 KB)      
Stammbaum:
2016/FB1/112   1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage
2016/FB1/112-01   Antrag 1 der Fraktion der CDU zur Vorlage 2016/FB1/112 1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2016/FB1/112-02   Antrag 2 der Fraktion der CDU zur Vorlage 2016/FB1/112 1.Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag