Drucksache - 2016/FB2/036  

Betreff: Aufnahme des Amtes Lubmin in die Verwaltungsgemeinschaft örtliche Rechnungsprüfung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vertrag RPA Wolgast - ab 2017 mit Lubmin  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung  beschließt die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur  Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung im Hinblick auf die Aufnahme des Amtes Lubmin in die Verwaltungsgemeinschaft in der beigefügten Fassung.

 

 


Sachdarstellung:

Die Hansestadt Anklam ist Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft zur Inanspruch-nahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast für die örtliche Rechnungsprüfung. Daneben sind auch die Gemeinde Heringsdorf, sowie die Ämter Anklam-Land,  Usedom-Nord, Am Peenestrom und Züssow beteiligt.

Nach erfolgter Drittprüfung für den Jahresabschluss 2012 in 2016 erfolgte verwaltungsseitig seitens des Amtes Lubmin der Antrag auf Aufnahme in die bestehende Verwaltungsgemeinschaft RPA Wolgast zum 01.01.2017.

Aus den nunmehr gemachten Erfahrungen im Rahmen des Pilotprojektes zum Aufbau eines gemeindeübergreifenden Rechnungsprüfungsamtes zur örtlichen Prüfung von Abschlüssen in der kommunalen Doppik und der fortschreitenden Professionalisierung  des Personals zeigt sich, dass in Abhängigkeit von den örtlichen Abarbeitungs-kapazitäten durchaus Reserven für die Aufnahme einer weiteren Verwaltung bestehen.

So konnten in 2016 ca. 120 Tage von 967 Gesamtprüfertagen für die Prüfung von Drittverwaltungen geleistet werden, ohne dass eine der Vertrags-Verwaltung auf die Prüfung gewartet hätte.

Derzeit wird für 2017 nur von 10 Tagen in der Drittprüfung ausgegangen.

Zur Minimierung der Kosten ist es daher sinnvoll, eine höhere Anzahl von regelmäßig zu prüfenden Verwaltungen in den Vertrag aufzunehmen. Dies reduziert letztlich die Finanzierungslasten und vermeidet „Leerlaufzeiten“.

Trotz der Aufnahme der weiteren Verwaltung ist gewährleistet, dass auch in 2017 noch eine der voraussichtlichen Vorlage- und Abarbeitungsgeschwindigkeit der jeweiligen Verwaltung für die Jahresabschlüsse entsprechende Prüfung erfolgen kann.

Es kann davon ausgegangen werden, dass bis spätestens 2019 der Aufholprozess für die verspäteten Jahresabschlüsse aller verbliebenen Verwaltungen abgeschlossen sein wird.

Neben der Möglichkeit vertiefter Jahresabschlussprüfungen und Ergänzung um indivi-duelle Sonderprüfungen ist dann auch wiederum die Aufnahme weiterer Verwaltungen möglich.

 

 


 

 

 

 


 

 

Anlagen:

 

Vertrag RPA Wolgast – ab 2017 mit Lubmin

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag RPA Wolgast - ab 2017 mit Lubmin (346 KB)