Drucksache - 2016/FB1/118  

Betreff: Breitband - Initiative des Bundes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
30.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt im Rahmen der aktuellen Breitband – Initiative des Bundes den Ausbau in der Hansestadt Anklam. Diese Aufgaben sollen durch den Landkreis Vorpommern – Greifswald wahrgenommen werden.
  2. Der Landkreis Vorpommern – Greifswald wird hiermit beauftragt alle notwendigen im Zusammenhang stehenden Aufgaben mit der Hansestadt Anklam für das Stadtgebiet  abzustimmen sowie den Antrag auf Förderung des Breitbandausbaus und den Antrag für die Beraterleistungen zu stellen und die entsprechenden Aufgaben durchzuführen.

  

 


Sachdarstellung:

 

Mit dem Ziel mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 für jeden Haushalt und jedes Unternehmen bereit zu stellen, wurde durch den Bund ein entsprechendes Förderprogramm beschlossen. Bei diesem Programm stellt der Bund bis zu 70 %, das Land 20 % und der Landkreis 10 % der Kosten für den Breitbandausbau zur Verfügung.

Auch die Hansestadt Anklam möchte die Beantragung für den Breitbandnetzausbau im Stadtgebiet vornehmen und somit eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.

Die erforderlichen Zuarbeiten wurden von der Verwaltung erbracht und bereits dem Landkreis Vorpommern – Greifswald übergeben. Der Landkreis übernimmt die Zusammenarbeit mit dem Breitbandkompetenzzentrum und fungiert somit als Berater und Auftraggeber. Die Beraterleistung bezieht sich auf die Vorbereitung der benötigten Unterlagen für die Ausschreibung, die Auswertung der Angebote sowie die Vertragsgestaltung und Dokumentation.

Um die Beraterleistungen beantragen zu können, ist eine entsprechende Beauftragung an den Landkreis durch die jeweilige Gemeinde erforderlich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Hansestadt Anklam wird von jeglichen Kosten freigehalten.