Auszug - Antrag der Fraktion der IfA zur Vorlage 2016/FB1/113 Beschluss eines Spielplatzentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 11.1
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:48 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam


Antrag:

 

Die Fraktion der INITIATIVEN für ANKLAM e. V. möchte folgende Änderungen/Ergänzungen in die vorliegende Spielplatzentwicklungskonzeption der Hansestadt Anklam durch die Verwaltung einarbeiten lassen:

 

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    4. Spielplatz Stretense

    Streichung folgender Passage:
    Sollte eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem PSV nicht zu Stande kommen, sollte der Spielbereich neben dem Gebäude der alten Schule (Piratenkletterturm, Nestschaukel, Jugendbänke) zurückgebaut werden. Die Bolztore sollten bestehen bleiben.

    Hinzufügen folgender Passage:
    Sollte eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem PSV nicht zu Stande kommen, sollte erneut über einen eventuellen Rückbau durch die zuständigen Fachausschüsse bzw. die Stadtvertretung beraten werden.

 

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    1. Bergstraße

    Ergänzung folgender Passage:
    Gleichzeitig soll jedoch geprüft werden, ob Spielgeräte die für Altersklassen von 2 bis 10 Jahre geeignet sind auf dem Spielplatz „Alter Turner“ integriert werden können. Somit wird eine alternative in der Nähe geschaffen, die die Aufgabe des Spielplatzes „Bergstraße“ kompensiert.

 

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    2. Brüderstraße

    Streichung folgender Passage:
    Ein Rückbau dieses Spielplatzes wird als vertretbar angesehen, da im näheren Umfeld ausreichend öffentliche Spielplätze zur Verfügung stehen (Burgstraße/H.-Geist-Straße, Peene-Tor-Brücke/Greifswalder Straße, Stadtpark).

    Hinzufügen folgender Passage:
    Eine Rückbau dieses Spielplatzes wird als vertretbar angesehen, sofern im näheren Umfeld ausreichend Spielplätze zur Verfügung stehen. Hierzu wird die Veraltung mit dem Bauherren des Parkhauses eine Vereinbarung ausgestalten und verhandeln, dass einen Ersatz und fortwährende Betreibung auf Kosten des Bauherren vorsieht.

 

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    Fazit

    Hinzufügung einer Passage:
    Es erfolgt eine Fortschreibung des Spielplatzentwicklungskonzeptes im Turnus von min. 3 Jahren nach Beschluss der Stadtvertretung in enger Abstimmung mit den Fachausschüssen.