Drucksache - 2016/FB3/008  

Betreff: Kompensation von Mehraufwendungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bernd Lange
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
28.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

  1.  Die Stadtvertretung beschließt, die sich aus dem Beschluss DS 2016/BM/051 in 2016 zusätzlich ergebenden Personalkosten in Höhe von 7.400 € durch Mehreinzahlungen aus Sondernutzungsgebühre in Höhe von 3.500 € und Minderausgaben im Obdachlosenheim in Höhe von 3.900 € zu decken.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, die sich aus dem Beschluss DS 2016/BM/051 beginnend ab dem Jahr 2017 jährlich zusätzlich ergebenden Personalkosten in Höhe von 14.800 € durch die in der Sachdarstellung erläuterten jährlichen Mehrerträge beim Produkt 12600 in Höhe von 6.000 € sowie beim Produkt 12201 in Höhe von 9.000 € zu decken.

 

 


Sachdarstellung:

 

Mit dem 5. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 hat die Stadtvertretung unter DS 2016/BM/051 am 19.5.2016 die Schaffung von 2 unbefristeten Stellen mit  7,0 bzw. 7,5 Wochenstunden in der nachgeordneten Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr Anklam“ beschlossen.

 

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrem Schreiben vom 14.7.2016 zum 5. NTHH 2015/16 folgendes verfügt: „Die Genehmigung der Stellenplanänderungen für die Stellen 3.100.2 und 3.100.3 (geringfügig Beschäftigte) erfolgt unter folgender Bedingung:Gemäß § 43 Abs. 8 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 3 KV M-V ist durch Beschluss der Stadtvertretung nachzuweisen, wie die Mehrkosten von 13.000 € in 2016 und 26.000 € jährlich ab 2017 durch ergänzende Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gedeckt werden.“

 

[Es ist zunächst anzumerken, dass die jährlichen Mehraufwendungen ab 2017 lediglich 14.800 € und 7.400 € für die 2. Jahreshälfte 2016 für beide Stellen insgesamt  betragen. Die Zahlen der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde beruhten auf einem telefonischen Übermittlungsfehler, der klargestellt und insofern unstrittig ist.]

 

Die Verwaltung beabsichtigte ursprünglich, der Bedingung insoweit nachzukommen, dass am 27.10.2016 im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes die geforderte Deckung der Mehrkosten durch ergänzende Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nachgewiesen wird. Eine Befassung zu diesem Termin kam nicht zu Stande, da sich die diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Innenministerium in die Länge zogen und der insofern für den 20.10.2016 avisierte Gesprächstermin letztlich gecancelt wurde.

 

Auch die daraufhin für den 8.12.2016 vorgesehene Befassung der Stadtvertretung mit dem Haushaltssicherungskonzept 2017 kommt bekanntlich nicht zu Stande, weil die bis zum 15.12.2016 gesetzte Frist durch die Obere Rechtsaufsichtsbehörde aufgehoben und stattdessen eine externe Beratung zu Fragen der Haushaltskonsolidierung angeboten wurde. Somit ist derzeit unklar wann sich die Stadtvertretung wieder explizit mit einem Haushaltssicherungskonzept befasst.

 

Um die vorgenannte Bedingung zu erfüllen wäre auch ein verbindlicher Beschluss der Stadtvertretung ausreichend. Der vorgelegte Beschlussvorschlag ist identisch mit dem im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes gemachten Vorschlag. Demnach soll die Deckung der Mehrbelastung wie folgt erfolgen:

 

In 2016:

 

Die Kompensation der Mehrbelastung in 2016 in Höhe von 7.400 € erfolgt durch Mehreinzahlungen aus Sondernutzungsgebühre in Höhe von 3.500 € und Minderausgaben im Obdachlosenheim in Höhe von 3.900 €.

 

 

Ab 2017:

 

Die Kompensation der jährlich Mehrbelastung ab dem Jahr 2017 in Höhe von 14.800 € erfolgt gemäß nachfolgender Übersicht.

 

Erhöhung der Benutzungsgebühren im Ergebnis der Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung

 

 

 

1)     durch Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung. Die überarbeitete Feuerwehrgebührensatzung ist zur Stadtvertretersitzung am 2.2.2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Fachbereich 3 erklärt, dass er in Bezug auf die rechtlichen, inhaltlichen und terminlichen Aspekte der Umsetzung der Maßnahme keine Probleme sieht.

2)     Bereits im laufenden Jahr betragen die angenommenen Bußgelder über 40.000 € Es besteht kein Grund zur Annahme, dass sich dieser Betrag in den kommenden Jahren reduziert.