Die Fraktionen der SPD und CDU beantragen die Neuformulierung des §10 (2) wie folgt:
§10 (2) Die Gesellschafterversammlung besteht aus dem jeweils amtierenden Bürgermeister der Hansestadt Anklam sowie sechs Mitgliedern, die von der Stadtvertretung für die Dauer der Legislaturperiode nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.13 - abgelehnt
Antrag:
Die Fraktionen der SPD und CDU beantragen die Neuformulierung des §10 (2) wie folgt:
§10 (2) Die Gesellschafterversammlung besteht aus dem jeweils amtierenden Bürgermeister/in der Hansestadt Anklam sowie sechs Mitgliedern, die von der Stadtvertretung für die Dauer der Legislaturperiode nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam