1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung im Hinblick auf die Aufnahme des Amtes Lubmin in die Verwaltungsgemeinschaft in der beigefügten Fassung.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung im Hinblick auf die Aufnahme des Amtes Lubmin in die Verwaltungsgemeinschaft in der beigefügten Fassung.