Die Stadtvertretung beschließt die Abberufung der Stellvertreterin des Bürgervor-stehers, Frau Monika Hauptmann, gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wegen des eingetretenen Vertrauens-verlustes.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Es wurden 24 gültige Stimmen abgegeben:
- Ja-Stimmen:
13
- Nein-Stimmen:
10
- Enthaltungen:
1
Der Beschluss
Die Stadtvertretung beschließt die Abberufung der Stellvertreterin des Bürgervorstehers, Frau Veronika Hauptmann, gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wegen des eingetretenen Vertrauensverlustes.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam