Die Stadtvertretung beschließt die Abberufung des Bürgervorstehers Andreas Brüsch gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wegen des eingetretenen Vertrauensverlustes.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 5 - abgelehnt
Es wurden 24 gültige Stimmen in folgendem Verhältnis abgegeben:
- Ja-Stimmen:
11
- Nein-Stimmen:
11
- Enthaltungen:
2
Der Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Abberufung des Bürgervorstehers Andreas Brüsch gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wegen des eingetretenen Vertrauensverlustes.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam