Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung des §12 (2) wie folgt:
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat rechtzeitig und vollständig vor Ablauf eines Geschäftsjahres, den Wirtschaftsplan für das folgende Geschäftsjahr vorzulegen.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.12 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung des §12 (2) wie folgt:
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat rechtzeitig und vollständig vor Ablauf eines Geschäftsjahres, den Wirtschaftsplan für das folgende Geschäftsjahr vorzulegen.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam