Der Ausschuss für Finanzen beantragt in § 11 Abs. 1c folgenden Inhalt einzufügen:
Die Mitglieder der Geschäftsführung werden durch Gesellschafterbeschluss oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss gem. § 8 Abs. dieser Satzung ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat bestellt und/oder abberufen.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.9 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt in § 11 Abs. 1 c folgenden Inhalt einzufügen:
Die Mitglieder der Geschäftsführung werden durch Gesellschafterbeschluss oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss gem. § 8 dieser Satzung ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat bestellt und/oder abberufen.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam