Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:48 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 27.10.2016  
2016/SVV/011  
     
   
Ö 4  
Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung)      
Ö 5  
Abberufung des Bürgervorstehers  
2016/CDU/007  
Ö 6  
Abberufung der Stellvertreterin des Bürgervorstehers  
2016/CDU/008  
Ö 7  
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheids - herbeigeführt durch Vertreterbegehren - für das Projekt Ikareum  
2016/BM/076  
Ö 8  
Kompensation von Mehraufwendungen  
2016/FB3/008  
Ö 9     Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)      
Ö 9.1  
Antrag 1 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-01  
Ö 9.2  
Antrag 2 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-02  
Ö 9.3  
Antrag 3 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-03  
Ö 9.4  
Antrag 4 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-04  
Ö 9.5  
Antrag 5 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-05  
Ö 9.6  
Antrag 6 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-06  
Ö 9.7  
Antrag 7 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-07  
Ö 9.8  
Antrag 8 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-08  
    VORLAGE
   

Antrag:

 

Der Ausschuss für Finanzen beantragt nach §10 einen neuen §10a „Leistungsverkehr mit Gesellschaftern“ mit folgendem Inhalt einzufügen:

 

(1)   Abgesehen von Leistungen, die aufgrund eines ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen, ist es der Gesellschaft untersagt, einen Gesellschafter oder einen Gesellschaftervertreter oder einem Gesellschaftervertreter nahestehenden natürlichen Person (§15 AO) oder einer juristischen Person (§1 Abs.2 KStG) durch rechtsgeschäft oder in sonstiger Weise Vorteile irgendwelcher Art zu gewähren, die unabhängigen Dritten unter gleichen o.ä. Umständen von einem pflichtgemäß handelnden Geschäftsführer nicht gewährt würden, oder die steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen wären.

(2)   Im Fall der Zuwiderhandlung entsteht für die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung gegenüber dem Begünstigten ein Anspruch auf Erstattung des Vorteils, oder nach Wahl der Gesellschaft, Ersatz seines Wertes in Geld sowie Zahlung angemessener Zinsen für die Zeit zwischen der Gewährung des Vorteils und der Erstattung oder der Ersatzleistung.

 

 

 

(3)   Als Begünstigte im Sinne der vorgenannten Regelungen gilt derjenige, den der Vorteil steuerlich zuzzurechnen ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dieser letztlich einem Dritten zu Gute gekommen ist und wie sich der Begünstigte mit diesem auseinandersetzt. Falls insoweit aus rechtlichen Gründen gegen den Begünstigten kein Anspruch gegeben ist, richtet sich der Anspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschaftervertreter, den der Begünstigte nahesteht. Ein Gesellschafter oder ein Gesellschaftervertreter gegenüber kann der Anspruch auch durch Aufrechnung mit dessen Ansprüchen geltend gemacht werden.

(4)   Die Gesellschaft hat den hier entstehenden Erstattungs- und Ersatzsanspruch  in der Handelsbilanz für den Zeitraum, in dem der Anspruch entstanden ist – ggf. durch nachträgliche Bilanzberechtigung – zu aktivieren.

(5)   Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern und ihnen nahestehenden natürliche oder juristische Personen.

 

 

   
    08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 9.8 - ungeändert beschlossen
   

Antrag:

 

Der Ausschuss für Finanzen beantragt nach §10 einen neuen §10a „Leistungsverkehr mit Gesellschaftern“ mit folgendem Inhalt einzufügen:

 

(1)   Abgesehen von Leistungen, die aufgrund eines ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen, ist es der Gesellschaft untersagt, einen Gesellschafter oder einen Gesellschaftervertreter oder einem Gesellschaftervertreter nahestehenden natürlichen Person (§15 AO) oder einer juristischen Person (§1 Abs.2 KStG) durch Rechtsgeschäft oder in sonstiger Weise Vorteile irgendwelcher Art zu gewähren, die unabhängigen Dritten unter gleichen o.ä. Umständen von einem pflichtgemäß handelnden Geschäftsführer nicht gewährt würden, oder die steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen wären.

(2)   Im Fall der Zuwiderhandlung entsteht für die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung gegenüber dem Begünstigten ein Anspruch auf Erstattung des Vorteils, oder nach Wahl der Gesellschaft, Ersatz seines Wertes in Geld sowie Zahlung angemessener Zinsen für die Zeit zwischen der Gewährung des Vorteils und der Erstattung oder der Ersatzleistung.

(3)   Als Begünstigte im Sinne der vorgenannten Regelungen gilt derjenige, den der Vorteil steuerlich zuzurechnen ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dieser letztlich einem Dritten zu Gute gekommen ist und wie sich der Begünstigte mit diesem auseinandersetzt. Falls insoweit aus rechtlichen Gründen gegen den Begünstigten kein Anspruch gegeben ist, richtet sich der Anspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschaftervertreter, den der Begünstigte nahesteht. Ein Gesellschafter oder ein Gesellschaftervertreter gegenüber kann der Anspruch auch durch Aufrechnung mit dessen Ansprüchen geltend gemacht werden.

(4)   Die Gesellschaft hat den hier entstehenden Erstattungs- und Ersatzanspruch  in der Handelsbilanz für den Zeitraum, in dem der Anspruch entstanden ist – ggf. durch nachträgliche Bilanzberechtigung – zu aktivieren.

(5)   Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend gegenüber Aufsichtsrats-

mitgliedern und ihnen nahestehenden natürliche oder juristische Personen.   

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 9.9  
Antrag 9 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-09  
Ö 9.10  
Antrag 10 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-10  
Ö 9.11  
Antrag 11 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-11  
Ö 9.12  
Antrag 12 des Ausschusses für Finanzen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-12  
Ö 9.13  
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/075-13  
Ö 9.14  
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
Enthält Anlagen
2016/BM/075  
Ö 10     1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam      
Ö 10.1  
Antrag 1 der Fraktion der CDU zur Vorlage 2016/FB1/112 1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam     2016/FB1/112-01  
Ö 10.2  
Antrag 2 der Fraktion der CDU zur Vorlage 2016/FB1/112 1.Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam     2016/FB1/112-02  
Ö 10.3  
1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2016/FB1/112  
Ö 11     Beschluss eines Spielplatzentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam      
Ö 11.1  
Antrag der Fraktion der IfA zur Vorlage 2016/FB1/113 Beschluss eines Spielplatzentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam     2016/FB1/113-03  
Ö 11.2  
Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Vorlage 2016/FB1/113 Beschluss eines Spielplatzentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam     2016/FB1/113-02  
Ö 11.3  
Antrag der Fraktion der CDU zur Vorlage 2016/FB1/113 Beschluss eines Spielplatzentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam     2016/FB1/113-04  
Ö 11.4  
Beschluss eines Spielplatzentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2016/FB1/113  
Ö 11.5  
Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Vorlage 2016/FB1/113 Beschluss eines Spielplatzentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam     2016/FB1/113-05  
Ö 12  
Breitband - Initiative des Bundes  
2016/FB1/118  
Ö 13  
Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG  
2016/FB2/035  
Ö 14  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V  
Enthält Anlagen
2016/RPA/001  
Ö 15  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V  
2016/RPA/002  
Ö 16  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2012 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V  
Enthält Anlagen
2016/RPA/003  
Ö 17  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V  
2016/RPA/004  
Ö 18  
Aufnahme des Amtes Lubmin in die Verwaltungsgemeinschaft örtliche Rechnungsprüfung  
Enthält Anlagen
2016/FB2/036  
Ö 19  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 20  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.10.2016 - öffentlicher Teil  
2016/SVV/011  
     
   
N 21     Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.10.2016 - nichtöffentlicher Teil      
N 22     Grundstück in Anklam, Pasewalker Straße 47 - Belastungsvollmacht      
N 23     Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Bgm Vorlage 2016/FB1/117 zur Auftragsvergabe Stromlieferung Hansestadt Anklam 2017/2018      
N 24     Entscheidung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für den Neubau Keilstraße 1, "Wohn- und Geschäftshaus", Flur 28, Flurstück 130/45      
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