Der Ausschuss für Finanzen beantragt § 10 (4) wie folgt zu ergänzen:
Die Gesellschafterversammlung kann Beschlüsse des Aufsichtsrates einstimmig bei Anwesenheit aller Mitglieder aufheben. Die abschließende Entscheidung wird in diesen Fällen der Stadtvertretung übertragen.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.7 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt § 10 (4) wie folgt zu ergänzen:
Die Gesellschafterversammlung kann Beschlüsse des Aufsichtsrates einstimmig bei Anwesenheit aller Mitglieder aufheben. Die abschließende Entscheidung wird in diesen Fällen der Stadtvertretung übertragen.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam