Der Ausschuss für Finanzen beantragt in §10 (2) Satz 2 zu streichen. Dafür ist einzusetzen:
Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.6 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt in §10 (2) Satz 2 zu streichen. Dafür ist einzusetzen:
Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam