Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung zu §9 (6) wie folgt:
Der Aufsichtsrat ist außerdem einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gefordert wird. Der Geschäftsführer ist verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen und alle Auskünfte zu erteilen. Die Sitzungen finden regelmäßig am Sitz der Gesellschaft statt.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.5 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung zu § 9 (6) wie folgt:
Der Aufsichtsrat ist außerdem einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gefordert wird. Der Geschäftsführer ist verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen und alle Auskünfte zu erteilen. Die Sitzungen finden regelmäßig am Sitz der Gesellschaft statt.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam