Die Regelungen in §9 (3) wird der Satz „Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Stadt Anklam hat das Recht an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen.“ gestrichen und durch folgenden Satz ergänzt:
Der Bürgermeister der Hansestadt Anklam ist zu den Sitzungen des Aufsichtsrates einzuladen. Ihm ist auf Verlangen jederzeit ein Rederecht zu gewähren (§73 Abs. 1 Nr. 6 KV M-V).
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.4 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt:
Die Regelungen in §9 (3) wird der Satz „Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Stadt Anklam hat das Recht an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen.“ gestrichen und durch folgenden Satz ergänzt:
Der Bürgermeister der Hansestadt Anklam ist zu den Sitzungen des Aufsichtsrates einzuladen. Ihm ist auf Verlangen jederzeit ein Rederecht zu gewähren (§73 Abs. 1 Nr. 6 KV M-V).
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam