Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung des §7 (1) und (2) wie folgt:
(1)Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird direkt durch die Belegschaft für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. Dieses Mitglied darf nicht Mitglied der Geschäftsführung sein. Die 7 weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Hare-Niemeyer-Verfahren) entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestellt.
(2)Die Aufsichtsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter.
08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 9.2 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Ausschuss für Finanzen beantragt die Neuformulierung des §7 (1) und (2) wie folgt:
(1)Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird direkt durch die Belegschaft für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. Dieses Mitglied darf nicht Mitglied der Geschäftsführung sein. Die 7 weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Hare-Niemeyer-Verfahren) entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestellt.
(2)Die Aufsichtsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter.
1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Aanklam