Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung (a. F.) anzeigepflichtigen überplanmäßigen Ausgaben zur Umstellung auf die Doppik lt. Anlage zur Kenntnis.
Michael Galander Dr. Detlef Butzke
BürgermeisterFachbereichsleiter
Finanzmanagement und Zentrale Dienste
13.08.2012 - Ausschuss für Finanzen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung (a. F.) anzeigepflichtigen überplanmäßigen Ausgaben zur Umstellung auf die Doppik lt. Anlage zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
4
23.08.2012 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung (a. F.) anzeigepflichtigen überplanmäßigen Ausgaben zur Umstellung auf die Doppik lt. Anlage zur Kenntnis.