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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt die Neubekanntmachung der bereits rechtswirksamen 1.,
2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Plan als Arbeitsgrundlage für die
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 18.08.2011 den Beschluss gefasst, dass eine 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam erarbeitet wird.
Voraussetzung für die Bearbeitung des Planverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erstellung eines Planes, in welchem alle bisherigen Änderungen zusammengefasst werden.
Diese Zusammenfassung ist entsprechend § 6 BauGB bekannt zu machen.
Bereits durchgeführte und genehmigte Bauleitplanverfahren und somit rechtswirksame Pläne existieren mit der 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom
25.06.1998 gefasst. Die Rechtswirksamkeit erlangte der Plan am 20.07.2005.
Inhalt der 1. Änderung:
Ziffer 1 Fläche zwischen Gewerbegebiet Teilfläche Süd und Ortsumgehung
- geplante Erweiterungsfläche südlich des vorhandenen Gewerbegebietes Anklam – Teilfläche Süd von Gewerbegebiet in Fläche für die Land-wirtschaft (extensiv genutzte Wiesenfläche)
Ziffer 2 Sondergebiet Baumarkt
- Wechsel des Gebietstyps Sondergebiet Baumarkt in Sondergebiet Einzelhandel
Ziffer 3 Fläche Gemeinschaftsgaragen westlich der Friedländer Landstraße
- Standort des Garagenkomplexes Flugplatz in Fläche für Landwirtschaft
Ziffer 4 Parkfläche entlang der OVP 58
- geplante Fläche für Parken entlang der Spantekower Landstraße
Ziffer 5 Teilfläche Sportzentrum
- geplante Fläche (Teilfläche) für Sport- und Freizeitanlagen entlang der Spantekower Landstraße
Ziffer 6 Mischgebiet nördlich Sondergebiet – Baumarkt
- bisheriger Parkplatz an der Gartenanlage Südstadt entlang der Friedländer Landstraße in Wohnbaufläche
Ziffer 7 Mischgebiet südlich der OVP 49
- Fläche des „ehemaligen Konsumgebäudes“ am Gneveziner Damm in Wohnbaufläche
Ziffer 8 wurde gestrichen
Ziffer 9, 9a „Gewerbegebiet Anklam – Teilfläche Süd – Ost“
- Wechsel des Gebietstyps einer Teilfläche von Sondergebiet zu
Gewerbegebiet
Ziffer 10 „Eigenheime Gneveziner Damm“
- Wechsel des Gebietstyps Kleinsiedlungsgebiet zu Reines Wohngebiet
Ziffer 11 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“
- Wechsel des Gebietstyps Mischgebiet zu Gewerbegebiet
Ziffer 12 „An der Bergstraße“
- Wechsel des Gebietstyps Mischgebiet zu Sondergebiet – Zweckbestimmung Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe
Ziffer 13 „Hafen“
- Wechsel des Gebietstyps Verkehrsfläche – Zweckbestimmung Ruhender Verkehr in Gewerbegebiet
„Bahnhofstraße/Hafenstraße“
- angrenzende Teilfläche als Gewerbegebiet
Ziffer 14 „Pferdemarkt“
- Wechsel des Gebietstyps Kerngebiet in Mischgebiet
Ziffer 15 „Stadtpark Anklam – Ostseite“
- Wechsel des Gebietstyps Sondergebiet – Zweckbestimmung Tiergehege in Öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Parkanlage
Ziffer 16 „Pasewalker Allee“
- Wechsel des Gebietstyps Mischgebiet in Sondergebiet Einzelhandel
Ziffer 17 Demminer Straße
- Grundstück des Versorgungsträgers für Elektroenergie zu Mischgebiet
Ziffer 18 Demminer Landstraße
- Grünfläche zu Mischgebiet
Ziffer19 Eckstraße
- Fläche als Versorgungsanlage – Zweckbestimmung Telekom – Fernmeldeeinrichtung und Grünfläche in Mischgebiet
Ziffer 20 Flächen östlich der Friedländer Landstraße
- Wechsel des Gebietstyps Allgemeines Wohngebiet in Fläche für die Landwirtschaft
Ziffer 21 Fläche westlich der Friedländer Landstraße
- Wechsel des Gebietstyps Wohnbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche
Ziffer 22a,b Ausweisung von Gewerbeflächen südlich OVP 49
- Wechsel des Gebietstyps Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche
Ziffer 23 Bereich südlich der Peene
- Wechsel des Gebietstyps von Sondergebiet Hafen in Grünfläche, Gewerbefläche und sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen (Tourismus)
2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Der Beschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Stadt-vertretung am 03.05.2007 gefasst. Rechtswirksam wurde die 2. Änderung des Flächen-nutzungsplanes am 10.09.2009.
Inhalt der 2. Änderung:
Der Bereich des Einkaufszentrums Molkerei in der Leipziger Allee wurde von Wohnbau-fläche und Grünfläche in ein Sondergebiet - Großflächiger Einzelhandel und Mischgebietsfläche – umgewandelt. Das Verfahren lief als Parallelverfahren zum Bebauungsplan 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei.
4.Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Am 28.02.2008 fasste die Stadtvertretung den Beschluss für die 4. Änderung des Flächen-nutzungsplanes. Rechtswirksam wurde die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes am 22.12.2011.
Inhalt der 4. Änderung:
Ausweisung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“
südöstlich der Bahnstrecke Stralsund – Berlin.
Die ausgewiesene Fläche im Flächennutzungsplan nordöstlich der Bahnanlage wurde als Reservefläche für gewerbliche Erweiterungen im Plan belassen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und das Verfahren zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ wurden parallel bearbeitet.
Die Flächenänderung erfolgte von gewerblicher Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft in Industriegebietsfläche, Fläche für Bahnanlagen und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.