Drucksache - FB3/109/2012  

Betreff: Allgemeinverfügung der Hansestadt Anklam zum Verbot des Alkoholgenusses auf öffentlichen Plätzen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bierwerth, Dirk
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FB3-109-2012 Anlage 1  
FB3-109-2012 Anlage 2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam befürwortet den Erlass einer Allgemeinverfügung

zum Verbot des Alkoholgenusses auf öffentlichen Plätzen durch den Bürgermeister.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im April und Mai diesen Jahres kam es zu mehreren Übergriffen zwischen Jugendlichen in der Hansestadt Anklam. Den bisherigen Höhepunkt erreichten die Ausschreitungen am 04.05.2012. Am 07.05.2012 wurde die Verwaltungsspitze durch den Leiter der Polizeiinspektion Herrn Kühl über die Vorfälle sowie mögliche Ursachen und Beteiligungen in Kenntnis gesetzt. In der gleichen Woche fanden eine Besprechung mit den Schulleitern und Schulsozialarbeitern sowie ein Sonderhauptausschuss statt. Die beiden Arbeitsgruppen des Präventionsrates beschäftigten sich ebenfalls mit der Problematik. Alle an diesen Gesprächen Beteiligten waren sich einig, dass einer Eskalation der Gewalt entgegengewirkt werden muss.

Folgende Lösungsansätze werden gesehen:

 

Präventive Maßnahmen:

- Erweiterung und Neuausrichtung der Schulsozialarbeit

-Wiederaufnahme der Stadteilsozialarbeit

-Verbesserung der Ausleuchtung des Marktplatzes

- Erlass einer Allgemeinverfügung

- Überwachung bekannter Treffpunkte von sozialen Randgruppen per Videotechnik

 

Repressive Maßnahmen:

- Verstärkung der Kontrolltätigkeit durch Außendienstmitarbeiter der Stadtverwaltung und

   Polizeibeamte

- Platzverweise

- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

 

Der Fachbereich 3 hat inzwischen einen Entwurf einer Allgemeinverfügung erarbeitet und dem Bürgermeister sowie der Polizei vorgelegt.  Zweck dieser Allgemeinverfügung ist es, auf Plätzen und in Anlagen, die bekanntermaßen als Treffpunkte von Randgruppen genutzt werden und auf denen exessiv Alkohol konsumiert wird, den Alkoholkonsum zu verbieten.

Veranstaltungen können von diesem Verbot natürlich ausgenommen werden.

 

Am 24.07.2012 besprachen Führungskräfte der Polizei und der Stadtverwaltung die weitere Vorgehensweise.

Nach Vorliegen und Auswertung der Gefahrenprognose für die von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereiche der Hansestadt Anklam hat sich die Polizei von ihrer ursprünglichen Auffassung entfernt und bezweifelt die Notwendigkeit einer Videoüberwachung und Allgemeinverfügung.

Seitens des Bürgermeisters und des Fachbereichsleiters 3 wird dies anders gesehen. Allerdings macht eine Videoüberwachung nur Sinn, wenn es klare Verhaltensregeln gibt,

d. h. die Allgemeinverfügung in Kraft wäre.

 

Die Polizei und die Verwaltung sind übereingekommen, den Entwurf der Allgemeinverfügung  der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Bitte um Beurteilung zu übergeben. Die Erfahrungen der Kommunen mit Regelungen zum Alkoholverbot sind bundesweit sehr unterschiedlich, die landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen weichen voneinander ab. Mit dieser Verfahrensweise soll vermieden werden, dass gegebenenfalls die durch den Bürgermeister in Kraft gesetzte Allgemeinverfügung beanstandet wird.

 

Da die Ausschreitungen im Frühjahr allgemeine Betroffenheit ausgelöst haben und die Stadtvertretung sich darüber einig war, dass dringend Maßnahmen  erforderlich sind, soll die heutige Vorlagen den Stadtvertretern die Möglichkeit einräumen, den Vorschlag der Verwaltung zu diskutieren und sich zu positionieren.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf der Verfügung mit Lageplänen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FB3-109-2012 Anlage 1 (5028 KB)      
Anlage 2 2 FB3-109-2012 Anlage 2 (2747 KB)