Drucksache - FB2/109/2012  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2011 (ohne Berücksichtigung von Überschreitungen auf Grund der Doppikumstellung)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Angelika Brasch
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FB2-109-2012 Anlage  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung (a. F.) anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (ohne über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Umstellung auf die Doppik) lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V a.F. (KV M-V a.F.)

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 10.11.2011 sind die Einnahmen

und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die III. Nachtragshaus- haltssatzung 2011 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen auf                                                                      15.793.700 EUR

    und die Ausgaben auf                                                                    16.189.300 EUR

 

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                               4.195.000 EUR.

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.

 

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben nach

§ 34 (1) KV M-V a.F. entfallen

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                     41.808,05 EUR

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                         9.192,11 EUR.

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V a.F. und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                                      41.043,31 EUR

im Vermögenshaushalt                                                          7.000,00 EUR.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) Satz 1 KV M-V a.F. und nach Dienstanweisung 03/03 der Hansestadt Anklam der Leistung über- und außerplan-                             mäßigen Ausgaben davon in folgender Höhe zugestimmt:

 

im Verwaltungshaushalt                                                           764,74 EUR

im Vermögenshaushalt                                                                  2.192,11 EUR.

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V a.F. besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.                                                       

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FB2-109-2012 Anlage (2018 KB)