Drucksache - FB2/111/2012  

Betreff: Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen des Bürgermeisters zu Haushaltsüberschreitungen auf Grund der Umstellung auf die Doppik für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FB2-111-2012 Anlage  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt die auf Grund des Beschlusses FB2/103/2011vom 15.12.2011 - Ermächtigung zu Dringlichkeitsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik zum Jahreswechsel 2011/2012 – durch den Bürgermeister getroffenen Entscheidungen hinsichtlich von überplanmäßigen Ausgaben lt. Anlage.

 

 

 

 

 

Michael Galander                                                                Dr. Detlef Butzke

Bürgermeister                                                                          Fachbereichsleiter

                                                                                                  Finanzmanagement und

Zentrale Dienste

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V a.F. (KV M-V a.F.)

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 10.11.2011 sind die Einnahmen

und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die III. Nachtragshaus- haltssatzung 2011 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen auf                                                                      15.793.700 EUR

    und die Ausgaben auf                                                                    16.189.300 EUR

 

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen und Ausgaben auf                                 4.195.000 EUR.

 

Mit Beschlussfassung zum III. Nachtragshaushalt 2011 wurden regelmäßig nur Mittel geplant, die im Jahr 2011 fällig waren. Mit der Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen waren im Haushaltsjahr 2011 jedoch auch alle Rechnungen des Jahres 2012 zu verbuchen, deren Leistungen bereits im Jahr 2011 erbracht waren. Hierzu wurden durch das Innenministerium Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Zur Einhaltung der vorgeschriebenen Regelungen ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.

Die Entscheidungen der in der Anlage aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben wurden durch den Bürgermeister auf Grund der Beschlussfassung der Stadtvertretung zur Vorlage FB2/103/2011 - Ermächtigung zu Dringlichkeitsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik zum Jahreswechsel 2011/2012 – als Dringlichkeitsentscheidungen getroffen, die durch die Stadtvertretung zu bestätigen sind.

 

 

 

Die genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben entfallen   

 

auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von                                11.613,79 EUR  und

auf den Vermögenshaushalt in Höhe von                                          0,00 EUR.

 

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V a.F. besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.                                                       

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FB2-111-2012 Anlage (1347 KB)