Drucksache - FB2/111/2012
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt die auf Grund des Beschlusses FB2/103/2011vom 15.12.2011 - Ermächtigung zu Dringlichkeitsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik zum Jahreswechsel 2011/2012 – durch den Bürgermeister getroffenen Entscheidungen hinsichtlich von überplanmäßigen Ausgaben lt. Anlage.
Michael Galander Dr. Detlef Butzke
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Finanzmanagement und
Zentrale Dienste
Sachdarstellung:
Bezug § 52 Kommunalverfassung M-V a.F. (KV M-V a.F.)
Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 10.11.2011 sind die Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes für die III. Nachtragshaus- haltssatzung 2011 wie folgt festgesetzt worden:
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 15.793.700 EUR
und die Ausgaben auf 16.189.300 EUR
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben auf 4.195.000 EUR.
Mit Beschlussfassung zum III. Nachtragshaushalt 2011 wurden regelmäßig nur Mittel geplant, die im Jahr 2011 fällig waren. Mit der Umstellung vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen waren im Haushaltsjahr 2011 jedoch auch alle Rechnungen des Jahres 2012 zu verbuchen, deren Leistungen bereits im Jahr 2011 erbracht waren. Hierzu wurden durch das Innenministerium Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Zur Einhaltung der vorgeschriebenen Regelungen ließen sich überplanmäßige Ausgaben (Überschreitung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Ausgaben, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) im Haushaltsablauf nicht ausschließen.
Die Entscheidungen der in der Anlage aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben wurden durch den Bürgermeister auf Grund der Beschlussfassung der Stadtvertretung zur Vorlage FB2/103/2011 - Ermächtigung zu Dringlichkeitsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik zum Jahreswechsel 2011/2012 – als Dringlichkeitsentscheidungen getroffen, die durch die Stadtvertretung zu bestätigen sind.
Die genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben entfallen
auf den Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.613,79 EUR und
auf den Vermögenshaushalt in Höhe von 0,00 EUR.
Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 52 KV M-V a.F. besteht, da die aufgeführten Ausgaben zeitlich und sachlich unabweisbar sind und die Deckung aus Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet ist.
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | FB2-111-2012 Anlage (1347 KB) |