Drucksache - FB2/114/2012  

Betreff: 1. Nachtragshaushalt 2012 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
14.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
15.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den anliegend im Entwurf vorgelegten 1. Nachtragshaushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen und 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012, welche folgende Veränderungen gegenüber der Haushaltssatzung 2012 aufweist:

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Beschluss der Stadtvertretung  vom 22.3.2012 DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept HSK 2012) wurde festgelegt, dass ein Teil der Festsetzungen des Haushaltssicherungskonzeptes umgehend in einem Nachtragshaushalt planungsseitig zu fixieren ist. Der andere Teil der Festsetzungen des Konzeptes wurde bereits in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 eingearbeitet.

 

Insofern ist der vorliegende Nachtragshaushalt im Wesentlichen eine Untersetzung relativ allgemein durch die Stadtvertretung für Budgets bzw. Produkte formulierter Konsolidierungsziele  auf einzelne Sachkonten durch die Verwaltung. Eine haushaltsrechtliche Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachtragshaushaltes besteht derzeit nicht.

 

Die mit dem vorgenannten Beschluss der Stadtvertretung beabsichtigte nachträgliche Möglichkeit einer Umverteilung auf der Ebene von Sachkonten durch die Fachausschüsse verstößt gegen § 22 (3) Nr. 8 KV M-V, wonach Entscheidungen in Angelegenheiten „der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes, des Haushaltssicherungskonzeptes .....  “  durch die Stadtvertretung nicht übertragen werden können. Insofern konnte dieser Teil des Beschlusses nicht umgesetzt werden.

 

Zusammenfassende Darstellung der Umsetzung der Festsetzungen des Haushaltssicherungskonzeptes (TEUR):

 

75 % der Festlegungen des Haushaltssicherungskonzeptes sind auf Sachkontenebene planungswirksam gemacht, darunter nahezu vollständig die festgesetzten Ertragserhöhungen in Höhe von 183 TEUR.

 

Im Bereich der Aufwandsreduzierung wurden von dem mit 527 TEUR festgesetzten  Umfang 352 TEUR, dies entspricht zwei Dritteln der Zielstellung, im Nachtragshaushalt veranschlagt.

 

Der 1. Nachtragshaushalt ist weder im Ergebnis- noch im Finanzhaushalt ausgeglichen. In  beiden Haushalten zeigen sich im Ergebnis der Haushaltskonsolidierung Verbesserungen. Das Defizit im Ergebnishaushalt verringert sich von bisher -2,06  Mio EUR auf -1,83 Mio EUR. Das Defizit im Finanzhaushalt beträgt nunmehr -1,51 Mio EUR gegenüber bisher 1,76 Mio EUR.

 

Die im Haushaltsplan 2012 veranschlagte Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 300 TEUR wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt. Darüber hinaus musste eine Reihe von Verschiebungen bzw. Streichungen von Baumaßnahmen aufgrund nicht vorhandener Veranschlagungsreife und aus anderen Gründen vorgenommen werden. Im Ergebnis reduzierte sich das Volumen der Investitionstätigkeit von 6,8 Mio EUR im Haushaltsplan 2012 auf nunmehr  ca. 4,5 Mio EUR.

 

Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushaltes bei Investitionsmaßnahmen gegenüber dem Haushalt 2012:

 

Die Summe der beantragten Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 250 TEUR auf 725 TEUR.

 

Die in 2012 aufzunehmenden Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden sich planerisch mit 504 TEUR unterhalb des genehmigungspflichtigen Betrages bewegen. Der am 31.11.2011 vorhandene Bestand an liquiden Mittel in Höhe von 1.005 TEUR wird im Verlaufe des Haushaltsjahres 2012 vermutlich aufgebraucht werden

 

Die durch das Land M-V gewährte Anpassungshilfe als Ausgleich für den verlorenen Kreissitz in Höhe von 1,2 Mio EUR wird im Wesentlichen wie folgt verwendet:

  • 587 TEUR bauliche Investitionen in der Nikolaikirche
  • 310 TEUR Schaffung eines barrierefreien Zuganges zur Aula der Käthe-Kollwitz-Schule
  • 200 TEUR Sondertilgung von Krediten

 

Änderungen am Stellenplan betreffen die befristete Verlängerung von Arbeitsverträgen zur Absicherung der notwendigsten Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2013.

 

Die kritischen Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde in Bezug auf den Umfang an freiwilligen Leistungen der Stadt wurden in der Stadtverwaltung und in der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen. Einem Teil dieser Kritik wurde bereits mit der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung getragen.

Mit der Haushaltsplanung 2013 ist das vorhandene Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben sowie ein Personalentwicklungskonzept aufzustellen. Der Konsolidierungsdruck seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wird bestehen bleiben. Substantielle Konsolidierungspotentiale dürften noch im Bereich der Steuereinnahmen und der freiwilligen Leistungen bestehen. Ab 2013 besteht bei Vorlage der Eröffnungsbilanz gemäß § 18 (2) Satz 1-3 GemHVO die Möglichkeit jährlich ca. 1 Mio EUR der investiv gebundenen Kapitalrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes zu entnehmen. Allerdings würde das Eigenkapital der Stadt dadurch jährlich in gleichem Maße reduziert.

Anlagen:

Anlagen: