Drucksache - FB2/115/2012  

Betreff: Einbringung einer Kapitaleinlage in die Anklamer Flugplatz GmbH
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe die Einstellung von 50 TEUR in die Kapitalrücklage der Anklamer Flugplatz GmbH. Die Deckung erfolgt zu Lasten folgender Maßnahmen:

 

    Maßnahme 3313 Investiver Ausbau Parkallee

Konto 54100-7853200.3313 (Gemeindestraßen-Baukosten)

25.000 EUR

 

    Maßnahme 3314 Sanierung 3. BA Baustraße (außerhalb Sanierungsgebiet)

Konto 54100-7853200.3314(Gemeindestraßen-Baukosten)

25.000 EUR

 

  1. Die Stadtvertretung wandelt ihren Beschluss DS FB2/075/2011 (Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Einstellung in die Kapitalrücklage der Anklamer Flugplatz GmbH Otto Lilienthal) vom 10.3.2011 in der Weise um, dass die betreffenden 10.000 EUR nicht in die Kapitaleinlage eingestellt werden sondern der GmbH als Zuschuss zum Verlustausgleich des Wirtschaftsjahres 2009 gezahlt werden. Mit diesem eher formalen Beschluss sind keine zusätzlichen Zahlungen verbunden.
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlages

Die Anklamer Flugplatz GmbH ist gemäß einem  Schreiben  des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung vom 8.8.2012, basierend auf einem Schreiben der Geschäftsführerin, Frau Wichmann, vom 6.8.2012 zurzeit in der Unternehmensfortführung gefährdet und beantragt beim alleinigen Gesellschafter der GmbH, der Hansestadt Anklam, die Einstellung einer Kapitaleinlage in Höhe von  50.000 EUR.

Die Ergebnisse der Vorjahre sowie die zusätzlichen Ausgaben bezüglich der Geschäftsführerwechsel,  der Sanierung der „Pension am Flugplatz“, der Investition für die Heizungserneuerung, die Kosten durch schlechte Geschäftsführung in den Vorjahren, aber auch die rückläufigen Erträge durch den Kraftstoffverkauf führten nach Ansicht der Geschäftsführerin in den letzten Jahren immer wieder zu Liquiditätsproblemen. Sie verweist in ihrem Antrag darauf, dass der Flugplatz Anklam ein Verkehrslandeplatz mit sehr gutem Ruf und sein Ausrüstungsstand auf hohem Niveau ist. Darüber hinaus sei der Flugplatz für die Stadt Anklam ein wichtiger Baustein hinsichtlich der Attraktivität der Stadt und der Tourismusförderung. Durch den Flugplatz öffnet sich die Stadt Anklam als Lilienthalstadt nicht nur landesweit, sondern grenzüberschreitend.

Um den Flugplatz zu erhalten, so Frau Wichmann,  muss ein neues Konzept den Flugplatz in die Lage versetzen die Liquidität auf ein gesichertes Fundament zu stellen und hierfür wird die Unterstützung der Gesellschafterin benötigt.

Nach Auffassung der Gesellschafterversammlung macht sich im Interesse einer Fortführung des Flugplatzes Anklam die Einstellung einer Summe in vorgenanntem Umfang in eine Kapitaleinlage der Gesellschaft erforderlich.

Bisher verbindliche gesellschaftsrechtlich relevante Zahlungen von der Hansestadt Anklam an die Anklamer Flugplatz GmbH sind für das Jahr 2009 in Höhe von 40 TEUR zu verzeichnen. Darüber hinaus wurden für die Jahre 2010, 2011 und 2012 Vorschusszahlungen auf eventuell eintretende Verluste in einer Höhe von 34.000 EUR geleistet, die nach Vorlage der jeweiligen bestätigten Jahresrechnungen gegebenenfalls zu korrigieren sind. Für 2010 wurde der bezahlte Vorschuss auf Grund des vorliegenden Jahresabschlusses nicht benötigt und ist an die Stradt zurückzuzahlen. Die konkreten Zahlungsströme sind in der beigefügten Anlage 1 abgebildet.

 

Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages

Die in der beigefügten Anlage unter lfd. Nr. 3 vorgesehene Einstellung in die Kapitaleinlage in Höhe von 10.000 EUR wurde in der Jahresrechnung 2010 der Anklamer Flugplatz GmbH als „Zuführung des Gesellschafterin zum Verlustausgleich 2009“ verbucht. Der Zweck der Zahlung ändert sich somit nicht. Formal macht sich aber eine Änderung der Beschlussfassung erforderlich. Mit der Jahresrechnung 2011 ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Die Anlage 2 zeigt die insofern in ihrer Struktur, nicht aber in der Höhe veränderten Zahlungsströme.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 - Gesellschaftsrechtlich relevante Zahlungsbeziehungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Anklamer Flugplatz GmbH im Zeitraum 2009/2012 (vor der Korrektur durch Beschlussvorschlag 2)

Anlage 2 - Gesellschaftsrechtlich relevante Zahlungsbeziehungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Anklamer Flugplatz GmbH im Zeitraum 2009/2012 (nach der Korrektur durch Beschlussvorschlag 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (11 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (11 KB)