|
|
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 22.03.2012 die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan vorgenommen.
Die beschlossene Abwägung wurde durch das Planungsbüro in den Plan und die Begründung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt“, 5. Änderung eingearbeitet.
Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes 1- 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“, 5. Änderung zum Abschluss gebracht werden.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden und bedarf somit keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Anlagen:
- Bebauungsplan 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“, 5. Änderung
- Begründung zum Bebauungsplan 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“, 5. Änderung