Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung (a. F.) anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (ohne über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Umstellung auf die Doppik) lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
13.08.2012 - Ausschuss für Finanzen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung (a. F.) anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (ohne über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Umstellung auf die Doppik) lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
4
23.08.2012 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (7) Hauptsatzung (a. F.) anzeigepflichtigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (ohne über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Umstellung auf die Doppik) lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.