Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ermächtigt den Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Kämmerer bis spätestens 18.01.2012 im Zusammenhang mit der Doppikumstellung zum 1.1.2012 notwendige Beschlüsse im Sinne der Sachdarstellung zu fassen, soweit diese ansonsten nur unter Einberufung einer außerordentlichen Sitzung der Stadtvertretung bzw. einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses herbeizuführen wären.
Die Entscheidungen sind der Stadtvertretung in der nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
05.12.2011 - Finanzausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ermächtigt den Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Kämmerer bis spätestens 18.01.2012 im Zusammenhang mit der Doppikumstellung zum 1.1.2012 notwendige Beschlüsse im Sinne der Sachdarstellung zu fassen, soweit diese ansonsten nur unter Einberufung einer außerordentlichen Sitzung der Stadtvertretung bzw. einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses herbeizuführen wären.
Die Entscheidungen sind der Stadtvertretung in der nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
0
15.12.2011 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ermächtigt den Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Kämmerer bis spätestens 18.01.2012 im Zusammenhang mit der Doppikumstellung zum 1.1.2012 notwendige Beschlüsse im Sinne der Sachdarstellung zu fassen, soweit diese ansonsten nur unter Einberufung einer außerordentlichen Sitzung der Stadtvertretung bzw. einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses herbeizuführen wären.
Die Entscheidungen sind der Stadtvertretung in der nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.