Drucksache - FB2/101/2011  

Betreff: Entscheidung über die formelle Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, dass aus derzeitiger Sicht keine Notwendigkeit besteht das Haushaltssicherungskonzept HHSK 5.2/2011 formell fortzuschreiben. Soweit erforderlich hat die Verwaltung die bisher getroffenen Festlegungen zur Haushaltskonsolidierung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 zu beachten.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung des 2. Nachtragshaushaltes 2011 vom 17.10.2011 unter anderem mit folgender Auflage verbunden:

 

„3.              ... Das durch die Stadtvertretung am 26.5.2011 beschlossene Haushaltssicherungskonzept hat durch eine entsprechende Fortschreibung und Umsetzung sicherzustellen, dass die mit der Stellenplanänderung entstehenden Mehraufwendungen von 139.000 EUR in 2012 durch Kompensationsmaßnahmen den anzustrebenden Haushaltsausgleich gemäß § 43 Abs. 8 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 KV M-V nicht gefährdet. Der Beschluss des Überarbeiteten/fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes ist der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde spätestens bis zum 19.12.2011 anzuzeigen.“

 

Da zwischenzeitlich am 10.11.2011 unter DS BM/255/2011 ein 3. Nachtragshaushalt beschlossen wurde ist davon auszugehen, dass sich die Forderung der uRAB analog auf die darin relevanten zusätzlichen Personalkosten für die LAP- Stelle in Höhe von 31.900 EUR in 2012, 34.500 EUR in 2013 und 31.600 EUR in 2014 bezieht.

 

Zunächst muss beurteilt werden, ob nach derzeitiger Sachlage überhaupt eine Notwendigkeit für die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes besteht. Es gibt derzeit belastbare Informationen dahingehend, dass insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen bzw. -erträge deutlich über den derzeitig geplanten bzw. für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum kalkulierten Beträgen liegen werden.

 

In nachfolgender Tabelle werden die aus dem Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 resultierenden Fehlbeträge sowie die sich aus dem 2. und 3. Nachtragshaushaltsplan 2011 ergebenden Mehraufwendungen dargestellt. Dem stehen die derzeit in 2011 und den Folgejahren zu veranschlagenden Gewerbesteuermehreinnahmen unter Beachtung der Gewerbesteuerumlage gegenüber. Der angesetzte Betrag für 2011 betrifft Steuernachzahlungen aus dem Jahre 2010 und wurde bereits zum Soll gestellt. Die für die Jahre 2012 bis 2014 angesetzten Werte liegen unter den Größen, die nach heutigem Stand voraussichtlich die Grundlage für die Veranschlagung im Haushaltsplan 2012 bilden werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allein diese unter dem Grundsatz der vorsichtigen Veranschlagung von Erträgen erstellte Übersicht macht deutlich, dass derzeit keine Notwendigkeit für eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes besteht.