Drucksache - FB1/496/2011  

Betreff: Bebauungsplan 1 - 2011 "Peeneufer Nordseite"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
07.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 1 – 2011 „Peeneufer Nordseite“.
  2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Bonn hat mit Schreiben vom 21.07.2011 weiterhin die Peene als Bundeswasserstraße eingestuft und somit auch den Status für die Zukunft festgelegt.

Derzeit wird dem Bereich der beiden Peeneufer in der Stadt zu wenig Bedeutung hinsichtlich Anziehungspunkt bzw. Tourismusmagnet zugesprochen. Es gibt keinen sichtbaren Erlebnisbereich an der Peene.

Das südliche Peeneufer grenzt an den Bebauungsplan 1 – 2010 „Quartier an der Peene“ und ist somit vorgesehen als Flaniermeile, abhängig von der Bebauung, die im Bebauungsplanbereich vorgesehen ist und realisiert werden soll.

Das nördliche Peeneufer muss für den Tourismus attraktiver und nutzbarer gestaltet werden. Dazu ist beabsichtigt ein Bauleitplanverfahren durchzuführen und somit anspruchsvolle Nutzungen festzulegen bzw. Baurechte zu schaffen. Durch die Einbeziehung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden der Hansestadt Anklam die notwendigen Stellungnahmen zur geplanten Nutzung vorliegen. Inwieweit diese Planungen umsetzbar sind, wird das Bauleitplanverfahren zeigen. Zur Nutzung könnten u. a. Bootsliegeplätze, Parkplätze, Funktionsgebäude mit Sanitäreinrichtungen, Info- und Ausleihstationen gehören.

Der Umgriff des Bebauungsplanes wird begrenzt im Süden durch die Peene, im Westen durch die Autobrücke, im Osten durch das ehemalige BIT – Gelände und im Norden durch die vorhandene Bebauung der Wiesen-, Werftstraße und Greifswalder Straße. Es handelt sich überwiegend um städtische Flächen.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Änderungen in die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Der Beschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 18.08.2011 gefasst.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

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