Drucksache - FB2/103/2011  

Betreff: Ermächtigung zu Dringlichkeitsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik zum Jahreswechsel 2011/2012
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ermächtigt den Bürgermeister im Einvernehmen  mit dem Kämmerer bis spätestens 18.01.2012 im Zusammenhang mit der Doppikumstellung zum 1.1.2012 notwendige Beschlüsse im Sinne der Sachdarstellung zu fassen, soweit diese ansonsten nur unter Einberufung einer außerordentlichen Sitzung der Stadtvertretung bzw. einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses herbeizuführen wären.

 

Die Entscheidungen sind der Stadtvertretung in der nächstfolgenden Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Jahreswechsel 2011/2012 ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, insbesondere die der Kämmerei, eine große Herausforderung in Bezug auf die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik. Die Umstellung der Buchführung und der Jahresabschluss 2011 können Entscheidungen erfordern, die auf Grund der fehlenden Erfahrung derzeit nicht abschließend abschätzbar sind. Es ist zu vermuten, dass ein Teil dieser Entscheidungen auf Grund der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen der Stadtvertretung bzw. dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Es wäre zweckmäßig den Umstellungsprozess dadurch zu unterstützen, dass in bestimmten Fällen derartige Entscheidungen durch den Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Kämmerer kurzfristig getroffen werden könnten.

Es sind zwei unterschiedliche Arten von Entscheidungen ersichtlich:

 

  1. Entscheidungen, die zwingend aus haushaltsrechtlichen Vorgaben resultieren

Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung der finanziellen Deckung zur Bildung von Kassenausgaberesten für in 2011 erbrachte Leistungen Dritter, deren Bezahlung erst in 2012 fällig wird (z. B. Mieten, Pachten, Darlehen). Der Kassenausgaberest ist insofern erforderlich, um in der Eröffnungsbilanz diesbezüglich Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen bilden zu können. Regelmäßig wurden in 2011 nur die Mittel geplant, die in 2011 auch fällig werden. Insofern sind für (anteilige) Leistungen in 2011 mit Fälligkeit in 2012 keine Mittel vorhanden, auf die zum Zwecke der Bildung eines Kassenausgaberestes angeordnet werden könnte. Dieses Problem wird sich in einigen Fällen nur durch eine ÜPL/APL lösen lassen.

 

  1. Entscheidungen, die die Abwicklung des Haushaltsjahres 2011 flexibler gestalten lassen

Es ist nicht auszuschließen, dass im Zuge der Abwicklung des Haushaltsjahres 2011 Entscheidungen in Bezug auf über- bzw. außerplanmäßige Leistungen erforderlich sein könnten. Theoretisch möglich wäre dies z. B.  bei der Auflösung von Vorschusskonten, wobei derzeit diesbezüglich kein konkreter Bedarf gesehen wird. Auf Grund der fehlenden Erfahrung mit einer derartigen Umstellung sollte aber sichergestellt sein, dass kurzfristig infolge Wertgrenzenregelung nicht herbeizuführende Beschlüsse des Hauptausschusses die Abwicklung weder zeitlich  verzögern noch vom Arbeitsaufwand her verkomplizieren.

Die Verwaltung schlägt vor den Bürgermeister zu ermächtigen im Einvernehmen  mit dem Kämmerer bis zum vorstehenden Termin Leistungen nach §5 (3) Nr.2 der Hauptsatzung (ÜPL/APL) in Höhe der ansonsten für den Hauptausschuss geltenden Wertgrenzen zu entscheiden.