Drucksache - FB1/504/2011  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe Straßeninstandhaltung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Häusler, Katharina   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die HH-Stelle 6300-510004 Gemeindestraßen - Instandhaltung Jahresvertrag und sonstige Straßen in Höhe von 5.300,00 EUR. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 6100-655000 Orts- und Regionalplanung – Kosten für Bauleitplanung.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Durch die Kürzung der auf der betreffenden Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Mittel können nicht alle Rechnungen für laufende Aufträge bezahlt werden. Die entsprechenden Rechnungen liegen im FB 1 vor. Aus dem dargelegten Grund ist die überplanmäßige Ausgabe zwingend erforderlich.

 

Die Situation auf der betreffenden HH-Stelle 6300-510004 Gemeindestraßen Instandhaltung Jahresvertrag und sonstige Straßen stellt sich wie folgt dar:

 

HH – Stelle 6300-510004

 

HH-Ansatz                                          135.000,00 EUR

Nachtragsansätze                            -12.900,00 EUR

Insgesamt                                          122.100,00 EUR

Anordnungssoll ges.                            108.900,03 EUR

Verfügbar lfd.                                            13.199,97 EUR

Vorliegende Rechnungen        18.500,00 EUR

 

Fehlbetrag                                                     5.300,00 EUR

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 6100-655000 Orts- und Regionalplanung – Kosten für Bauleitplanung auf Grund von Minderausgaben.