Drucksache - FB3/089/2011  

Betreff: Förderrichtlinie der Hansestadt Anklam "aktiv in Anklam" zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen freie sportliche, freie soziale und freie kulturelle Aktivitäten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Bierwerth
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die vorliegende Förderrichtlinie der Hansestadt Anklam „aktiv in Anklam“ zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen freie sportliche, freie soziale und freie kulturelle Aktivitäten.

Nach dieser Richtlinie ist der Ausschuss für Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales zur Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der durch die Stadtvertreterversammlung bewilligten Haushaltsmittel verpflichtet.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Seit Jahren bezuschusst die Hansestadt Anklam freie sportliche, soziale und kulturelle Aktivitäten von Vereinen und Initiativen. Bisher wurde nach drei verschiedenen Richtlinien gefördert. Die Förderung dient der Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens in der Stadt und den Ortsteilen und unterstützt Angebote zur Freizeitgestaltung.

 

Die bisherigen drei verschiedenen Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen wurden zu einer gemeinsamen Förderrichtlinie zusammengefasst. Damit wird auch der Zusammenlegung von Ausschüssen Rechnung getragen. Daraus ergibt sich eine vereinfachte Verfahrensweise sowie eine Gleichbehandlung der Antragsteller (Vereine und Institutionen). Eingeflossen sind Hinweise der Fraktionen und Erfahrungen der Verwaltung.