Drucksache - FB1/485/2011  

Betreff: Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der GBW Gesellschaft für betreutes Wohnen mbH
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
07.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ für die Hansestadt Anklam zu unterzeichnen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 10.03.2011, Vorlage FB1/441/2011, beschlossen, dass für das Baufeld 4 die Umwandlung vom „Allgemeinen Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet mit Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ vorgenommen wird. Diese Umwandlung wird als 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ bezeichnet.

Es wurde weiterhin beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten freigehalten wird. Die Verwaltung wurde beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Vertrag, welcher bereits vom Investor unterzeichnet wurde, ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der GBW Gesellschaft für betreutes Wohnen mbH