öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 18 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.12.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB3/089/2011 Förderrichtlinie der Hansestadt Anklam "aktiv in Anklam" zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen freie sportliche, freie soziale und freie kulturelle Aktivitäten | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Herr Bierwerth | |||||||
Federführend: | Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste | Beteiligt: | Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Duchert, Gabriele | |||||||
Nach den größtenteils einheitlichen Meinungen der Fraktionen lässt Herr Starigk über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die vorliegende Förderrichtlinie der Hansestadt Anklam „aktiv in Anklam“ zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen freie sportliche, freie soziale und freie kulturelle Aktivitäten.
Nach dieser Richtlinie ist der Ausschuss für Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales zur Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der durch die Stadtvertreterversammlung bewilligten Haushaltsmittel verpflichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |