Auszug - Förderrichtlinie der Hansestadt Anklam "aktiv in Anklam" zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen freie sportliche, freie soziale und freie kulturelle Aktivitäten  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
FB3/089/2011 Förderrichtlinie der Hansestadt Anklam "aktiv in Anklam" zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen freie sportliche, freie soziale und freie kulturelle Aktivitäten
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Bierwerth
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   

 

Nach den größtenteils einheitlichen Meinungen der Fraktionen lässt Herr Starigk über die Vorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die vorliegende Förderrichtlinie der Hansestadt Anklam „aktiv in Anklam“ zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen freie sportliche, freie soziale und freie kulturelle Aktivitäten.

Nach dieser Richtlinie ist der Ausschuss für Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales zur Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der durch die Stadtvertreterversammlung bewilligten Haushaltsmittel verpflichtet.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0