Drucksache - FB1/492/2011  

Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes 1 - 1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
07.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld -1. Abschnitt“.

Die Änderung beinhaltet die Überarbeitung diverser Baufelder.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen. 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Grundanliegen der geplanten Überarbeitungen der Baufelder des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ ist es, weitere Flächen für den klassischen Einfamilienhausbau bereitzustellen.

Die Entwicklung der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass der mehrgeschossige Wohnungsbau ab 3 Geschosse nicht mehr in dem Maße, wie ursprünglich prognostiziert, erfolgen wird.

Es gab zurückliegend zwar bereits Änderungen des Bebauungsplanes zugunsten des Einfamilienhausbaus, doch können wir kaum noch auf Reserveflächen zurückgreifen.

Die stetige Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten macht eine Überplanung noch nicht bebauter Baufelder erforderlich. Die Überplanung erfolgt durch eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes. Die Dauer des Bauleitplanverfahrens wird voraussichtlich ca. ein Jahr in Anspruch nehmen um entsprechende Baurechte für Bauwillige zu schaffen.

 

Nachfolgend aufgeführte Baufelder sollen aus jetziger Sicht überplant werden:

 

Baufeld           14

                            18

                            19

                            20

                            20 a

                            23

                            24

                            27

                            31   (teilweise)

                            31 a   (teilweise)

                            45

 

Die Baufelder befinden sich alle im Eigentum der Hansestadt Anklam

Es handelt sich bei den aufgeführten Baufeldern um solche, die im Bebauungsplan für den mehrgeschossigen Wohnungsbau vorgesehen sind bzw. entsprechende Festsetzungen oder auch feststehende Parzellierungen enthalten.

 

Die Baufelder 18 und 19 wurden bereits im Jahre 2002 zu Einfamilienhausstandorten überplant.

Durch die direkte Lage dieser Baugrundstücke an der Lindenstraße, die sehr viel Verkehr aufweist, ist es der Verwaltung bisher nicht gelungen eine Vermarktung der Grundstücke zu realisieren. Hier sollte eine Überplanung zu Gunsten von öffentlichem Grün erfolgen.

 

Mit der geplanten Überarbeitung wird gleichzeitig der zentrale Bereich des Mittelfeldes – 1. Abschnitt bebaut. Es erfolgt eine Entwicklung von innen nach außen. Auf die Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten kann somit weiterhin reagiert werden. Diese Verfahrensweise erscheint der Verwaltung günstiger, als Randflächen zu bebauen oder eventuell schon im Bereich Mittelfeld -2. Abschnitt auszuweichen.

                           

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtsplan

Schreiben des Bereiches Liegenschaften vom 22.11.2011