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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 03.09.2015 | 2015/SVV/002 | |||||||||||||||
Ö 4 | Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 20.08.2015 | ||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||||||||
Ö 6 | 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 13.12.2012 | 2015/BM/018 | |||||||||||||||
Ö 7 | Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/009 | |||||||||||||||
Ö 8 | Anzeige der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 | 2015/FB2/004 | |||||||||||||||
Ö 9 | 3. Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Haushaltsjahr 2015 | 2015/FB2/005 | |||||||||||||||
Ö 10 | Schaffung der Stelle eines Integrationsbeauftragten | 2015/SPD/001 | |||||||||||||||
Ö 11 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | ||||||||||||||||
Ö 11.1 | Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Vorlage 2015/FB2/006 - 1. Nachtragshaushalt 2015//2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006-4 | |||||||||||||||
Ö 11.2 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | ||||||||||||||||
Ö 11.3 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | ||||||||||||||||
Ö 11.4 | Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Vorlage 2015/FB2/006 - 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006-5 | |||||||||||||||
Ö 11.5 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | ||||||||||||||||
Ö 11.6 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006-6 | |||||||||||||||
Ö 11.7 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006-7 | |||||||||||||||
Ö 11.8 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006-8 | |||||||||||||||
Ö 11.9 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006-9 | |||||||||||||||
Ö 11.10 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006-0 | |||||||||||||||
Ö 11.11 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/006 | |||||||||||||||
Ö 12 | 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam (Reservebeschluss) | 2015/FB2/007 | |||||||||||||||
Ö 13 | Inanspruchnahme gesperrter Mittel (Reservebeschluss) | 2015/BM/013 | |||||||||||||||
Ö 14 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | ||||||||||||||||
Ö 14.1 | Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Vorlage 2015/FB2/008 - Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | 2015/FB2/008-4 | |||||||||||||||
Ö 14.2 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | ||||||||||||||||
Ö 14.3 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | ||||||||||||||||
Ö 14.4 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | ||||||||||||||||
Ö 14.5 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | 2015/FB2/008-9 | |||||||||||||||
Ö 14.6 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | 2015/FB2/008-5 | |||||||||||||||
Ö 14.7 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | 2015/FB2/008-6 | |||||||||||||||
Ö 14.8 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | 2015/FB2/008-7 | |||||||||||||||
Ö 14.9 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | 2015/FB2/008-8 | |||||||||||||||
Ö 14.10 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2015 | 2015/FB2/008 | |||||||||||||||
Ö 15 | Bekräftigung der Städtefreundschaft zwischen der Stadt Heide und der Hansestadt Anklam | 2015/BM/012 | |||||||||||||||
Ö 16 | Zustimmung zur 2. Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Amt Züssow und der Hansestadt Anklam hinsichtlich einer Beschulung in der Hansestadt Anklam | 2015/BM/016 | |||||||||||||||
Ö 17 | Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses über die Auflösung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gReGE) und Bestellung der Liquidatorin und Beschluss zur Änderung des Gesellschaftervertrages | 2015/BM/019 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
(14) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge.
Der bisherige Absatz 14 wird sodann Absatz 15.
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13.10.2015 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales | |||||||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
Herr Vetter erhält Rederecht.
Herr Vetter informiert über die Lage der Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH Stand 09.10.2015: - Beschluss der SVV vom 03.09.2015 ist bisher noch nicht in der Gesellschafterversammlung der gReGe beschlossen, weil die Gemeinde Kröslin noch nicht dem Liquidationsbeginn ab 01.01.2016 zugestimmt hat. Alle anderen Gesellschafter haben dem o. g. Liquiditätsbeginn zugestimmt. - Die Liquidation und geordnete Rückführung der Gesellschaft war seit Frühjahr/Sommer 2015 notwendig geworden, weil die Fallzahlen von der Bundesagentur für Arbeit für den MAE Bereich in der gReGe rückläufig waren. Die Folge dadurch wäre keine dauerhafte Deckung der Fixkosten. - Gegenwärtig – neue Sachlage: gReGe könnte ab 01.11.2015 allein reisende minderjährige Flüchtlinge gemäß Jugendhilfegesetz begleiten. Auf Grund der zu erwartenden zukünftigen neuen Finanzlage der gReGe, könnte sich eine Liquidation der Gesellschaft erübrigen. Im Objekt Mölschow könnten 3 Wohngruppen bis zu maximal 10 schul- und ausbildungspflichtigen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut werden. Die Jugendlichen bekommen einen gesetzlichen Vertreter. - Auf Grund der vorliegenden Situation ist eine Änderung/Erweiterung der Satzung der gReGe sowie eine geänderte Beschlussvorlage der Hansestadt Anklam als Gesellschafter (siehe Vorlage 2015/BM/019) erforderlich. Das Votum der Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder und der Gesellschafterversammlung liegt bezüglich der o. g. Änderungen vor (67 % -80 %). - Gegenwärtig wird von Seiten der gReGe ein neuer Wirtschaftsplan für die nächsten 5 Jahre erarbeitet. Dies ist notwendig, um die angedachte Erweiterung der Geschäftsfelder der gReGe zu sichern. - Stimmt die Mehrheit der Gesellschafter der Erweiterung der Geschäftsfelder der gReGe zu und liegt der Wirtschaftsplan für die nächsten 5 Jahre vor, kann die Gesellschafterversammlung einen Beschluss bezüglich der zukünftigen Geschäftsfelder (4) fassen: 1. Betreuung MAE im 2. Arbeitsmarkt 2. Betreuung minderjähriger Jugendlicher gemäß Jugendhilfegesetz 3. usedom-aktiv.de (Schulklassenunterbringung und –betreuung bei Klassenfahrten) 4. alternative Energieerzeugung - Die Lage und Struktur der Immobilie in Mölschow lässt die Nutzung aller Geschäfts- felder dauerhaft zu, auch wenn auf Grund der derzeitigen Integrationsnotwendigkeit die Bundesagentur für Arbeit im Bereich MAE – 2. Arbeitsmarkt - umdenken muss.
Herr Brüsch nimmt ab 18.20 Uhr an der Ausschusssitzung teil. Somit sind 9 von 11 Ausschussmitglieder anwesend.
Herr Vetter setzt seine Ausführungen fort: Er erklärt, dass durch die Reduzierung der Mittel die gReGe in eine finanzielle Schieflage gerät. Aus diesem Grund ist es notwendig auf der nächsten Stadtvertreterversammlung entsprechende Beschlüsse zu fassen, die ein Weiterbestehen der gReGe zum Inhalt haben.
Herr Schülke merkt an, dass kein Finanzierungskonzept erkennbar ist. Er empfiehlt ein neues Konzept zu erarbeiten mit einer neuen Gesellschaft.
Herr Wachlin fragt an, ob die ehemaligen Mitarbeiter der gReGe überhaupt eine Befähigung besitzen Kinder zu erziehen. Er zweifelt dies an.
Herr Schröder machte die Anmerkung, dass Zweifel angebracht sind und regte an, die Geschäftsleitung noch einmal anzuhören. Über eine Erweiterung des Gesellschaftsfeldes sollte nachgedacht werden.
Frau Hauptmann fragt an, woher das Geld für die Finanzierung des neuen Geschäftsfeldes kommt.
Herr Schröder stellt den Antrag auf Grund der nächsten Aufsichtsratssitzung und der Dringlichkeit bis zur kommenden Stadtvertreterversammlung aussagefähiges Material zur Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wenn möglich zu den Fraktionssitzungen.
Herr Wachlin schließt sich dem Antrag an.
Abstimmungsergebnis zum o. g. Antrag:
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22.10.2015 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
(14) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge.
Der bisherige Absatz 14 wird sodann Absatz 15.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 18 | Verlängerung der Sitzungsdauer | ||||||||||||||||
Ö 19 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Tuchowstraße (Anlage 1) | 2015/FB1/010 | |||||||||||||||
Ö 20 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Fritz-Reuter-Straße (Anlage 2) | 2015/FB1/011 | |||||||||||||||
Ö 21 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Dr.-Külz-Straße (Anlage 3) | 2015/FB1/012 | |||||||||||||||
Ö 22 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Dr.-Külz-Straße (Anlage 4) | 2015/FB1/013 | |||||||||||||||
Ö 23 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Schillerstraße (Anlage 5) | 2015/FB1/014 | |||||||||||||||
Ö 24 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Dr.-Külz-Straße (Anlage 6) | 2015/FB1/015 | |||||||||||||||
Ö 25 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Goethestraße (Anlage 7) | 2015/FB1/016 | |||||||||||||||
Ö 26 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Dr.-Külz-Straße (Anlage 8) | 2015/FB1/017 | |||||||||||||||
Ö 27 | Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Heinrich-Heine-Straße (Anlage 9) | 2015/FB1/018 | |||||||||||||||
Ö 28 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 29 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.09.2015 - öffentlicher Teil | 2015/SVV/002 | |||||||||||||||
Ö 30 | Schließen der Tagung - öffentlicher Teil | ||||||||||||||||
N 31 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.09.2015 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||
N 32 | Schließen der Tagung | ||||||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stadtvertretung 22.10.2015 - Anlagen zur Niederschrift (36260 KB) |