Auszug - 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 13.12.2012  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2015/BM/018 2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 13.12.2012
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Schröder, Jörg

Die Fraktion der CDU beantragt eine getrennte Abstimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der §§ 5 und 13 Geschäftsordnung.

Der § 5 (5) neu ist umstrittig, da es sich hier lediglich um eine Anpassung durch sowieso vorgenommenen Fortschreibungen und Durchführungen des Sitzungsverlaufes handelt.

Die lt. § 13 (3) neu vorgesehene Beschlusskontrolle nur noch 1 x im Halbjahr, schränkt nach Auffassung der Fraktionsmitglieder die Stadtvertreter in ihrem Informations-/Kontrollrecht usw. ein.

 

Über den Antrag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

5

 

 


Beschluss:

 

1.

Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende Änderung und Neufassung des  § 5 Sitzungsdauer/Sitzungsverlauf, Absatz(5) Sitzungsverlauf, der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam: 

 

(5) Der Sitzungsverlauf wird in der Regel nach folgendem Rahmen durchgeführt:

 

a)      Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b)      Bestätigung der Tagesordnung

c)      Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der vorangegangenen Stadtvertretersitzung

d)      Kenntnisnahme vorangegangener Hauptausschussprotokolle

e)      Einwohnerfragestunde

f)        Beschlusskontrolle – öffentlicher Teil – bei Bedarf

g)     Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten Beratungsgegenstände

h)      Informationen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

i)        Protokollkontrolle und Bestätigung der Sitzungsniederschrift – öffentlicher Teil

j)        Protokollkontrolle und Bestätigung der Sitzungsniederschrift – nichtöffentlicher Teil

k)      Beschlusskontrolle – nichtöffentlicher Teil – bei Bedarf

l)        Beratung  und Beschlussfassung über die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte

m)    Schließen der Sitzung

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

2.

Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende Änderung und Neufassung des  § 13 Beschlusskontrolle, Aufhebung von Beschlüssen der Stadtvertretung, Absatz(3) Beschlusskontrolle, der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam: 

 

(3) Die Ausführung gefasster Beschlüsse der Stadtvertretung ist regelmäßig zu kontrollieren. Jeweils in der 1. Sitzung des halbjahres ist in der Stadtvertretersitzung ein Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

4

 

Die Änderung des § 13 (3) der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam wurde abgelehnt.