Drucksache - 2015/FB2/009  

Betreff: Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Schröder, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.10.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt Herrn/Frau ……………………. zur Schiedsperson

und Herrn/Frau ……………………. zur stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam zu wählen.

 

 

 

 


Sachdarstellung:

Am 19. Oktober 2015 endet die Amtszeit von Frau Ilona Zerbe als Schiedsperson und Herrn Günther Schillhabel als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam. Frau Ilona Zerbe und ebenso Herr Günther Schillhabel stellen sich der Wiederwahl für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam.

 

Bezug nehmend auf das Landes-Schiedsstellengesetz vom 13 September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1527; BGBl. II S. 1153), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 329) werden die Aufgaben der Schiedsstelle von einer Schiedsperson wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Jede Schiedsperson wird durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten.

Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtvertretung auf fünf Jahre gewählt.

 

Alle nachstehend aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten haben gegenüber der Stadtverwaltung Anklam ihre Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt auszuüben. Bei den Meldungen handelt es sich dabei um Vorschläge von Parteien.

 

Aus folgendem Personenkreis ist die Wahl vorzunehmen:

 

Böhm, Rolf Peenstraße 6 Vorschlag DIE LINKE

Schillhabel, Günther Friedländer Straße 32 Vorschlag CDU

Zerbe, Ilona Leipziger Allee 17 Vorschlag DIE LINKE

Wilcke, ErhardZur Pferdekoppel 8 Vorschlag DIE LINKE

 

Den Kandidatinnen und Kandidaten wird in der Sitzung der Stadtvertretung Gelegenheit gegeben, sich persönlich vorzustellen und Fragen der Abgeordneten zu beantworten.

 

Da nur zwei Personen für die Schiedsstelle zu wählen sind, hat jeder Abgeordnete auch nur 2 Stimmen. Ausgehend vom Stimmenergebnis sollte die Person mit den meisten Stimmen als Schiedsperson gewählt werden, die Person mit dem zweitbesten Ergebnis als stellvertretende Schiedsperson. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, dass durch den Bürgervorsteher zu ziehen ist.

 

Die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Pasewalk.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen: