Drucksache - 2015/BM/019  

Betreff: Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses über die Auflösung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gReGE) und Bestellung der Liquidatorin und Beschluss zur Änderung des Gesellschaftervertrages
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
13.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.10.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hebt den Beschluss über die Auflösung der gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gReGe) und Bestellung der Liquidatorin vom 03.09.2015, Drucksache 2015/BM/007 auf.

 

  1. Die Stadtvertretung stimmt der Änderung des Gesellschaftervertrages der gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH wie folgt zu:

    Nach § 2 Absatz 13 wird Absatz 14 eingefügt mit folgendem Wortlaut

 

(14) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter

 

minderjähriger Flüchtlinge.

 

Der bisherige Absatz 14 wird sodann Absatz 15.

 

 


Sachdarstellung:

 

Gegenstand der Gesellschaft soll unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Bereichs „Jugendhandwerkerhof“ auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sein.

 

Im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 07.10.2015 gaben die Hauptgesellschafter, der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Städte Wolgast und Anklam, (80,84 % der Stimmanteile) gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ein positives Votum zu dieser neuen Entwicklung und Ausrichtung der Gesellschaft ab. Die jeweiligen Gremien (Gemeinde- und Stadtvertretungen, Kreistag) müssen nunmehr demzufolge ihre bisherige Beschlusslage verändern.

 

Die nächste Gesellschafterversammlung der gReGe findet bereits am 18.11.2015 statt, daher ist Dringlichkeit (Behandlung im Fachausschuss) geboten.