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Beschlussvorschlag:
(14) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge.
Der bisherige Absatz 14 wird sodann Absatz 15.
Sachdarstellung:
Gegenstand der Gesellschaft soll unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Bereichs „Jugendhandwerkerhof“ auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sein.
Im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 07.10.2015 gaben die Hauptgesellschafter, der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Städte Wolgast und Anklam, (80,84 % der Stimmanteile) gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ein positives Votum zu dieser neuen Entwicklung und Ausrichtung der Gesellschaft ab. Die jeweiligen Gremien (Gemeinde- und Stadtvertretungen, Kreistag) müssen nunmehr demzufolge ihre bisherige Beschlusslage verändern.
Die nächste Gesellschafterversammlung der gReGe findet bereits am 18.11.2015 statt, daher ist Dringlichkeit (Behandlung im Fachausschuss) geboten.